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Aktuelles / Finanzmarkt
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Fördermittel in der Krise: Überblick und Antragstellung
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Wenn selbst die Bundeskanzlerin die Banken daran erinnern muss, dass es zu ihren ureigensten Aufgaben gehöre, die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen, dann ist Gefahr in Verzug. Nicht nur für Autohäuser, sondern für den gesamten Mittelstand wird es immer schwieriger Kreditmittel zu erhalten. Dass es keine Kreditklemme gäbe, ist wohl nur offizielle Rhetorik.
An dieser Stelle kommen Förderkredite ins Spiel. Die KfW stellt speziell für den Mittelstand aus dem "Sonderprogramm 2009" rund 50 Mrd. € zur Verfügung. Der Hauptvorteil: Bis zu 90 % Haftungsfreistellung, so dass für die Hausbank nur noch ein kleines Restrisiko bleibt. Nutzen Sie diese Finanzierungsquelle. Sie bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie in der akuten Krise investieren wollen, um für die Zeit danach gut gerüstet zu sein. Außerdem können Sie Betriebsmittel zur Stärkung Ihrer Liquidität erhalten.
Bedenken Sie, dass Sie auch bei der Beantragung von Förderkrediten zunächst die Hausbank von Ihrer Bonität überzeugen müssen.
So einfach, wie es häufig dargestellt wird, ist die Sache aber auch nicht. Entscheidend für den Erfolg Ihres Kreditantrags ist eine schlüssige Präsentation der Unternehmenszahlen und der Zukunftsaspekte.
Antragstellung über die Hausbank
Kreditanträge sind über die Hausbank zu stellen. Hausbank kann jede Bank sein.
Achtung: Wenn sich Ihr Autohaus der Sanierungsphase befindet oder ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach den Richtlinien der EU ist, dann ist eine Finanzierung nach dem Sonderprogramm nicht möglich. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Feststellung ob sich ein Betrieb in Schwierigkeiten befindet ist jedoch der 01.07.2008. Sollte Ihr Betrieb erst nach diesem Zeitpunkt in Schwierigkeiten gekommen sein, sind Sie dennoch antragsberechtigt.
Als Autohaus gehören Sie ohnehin zu den Antragsberechtigten, sofern Ihr Gruppenumsatz nicht > 500 Mio. € liegt.
100 % Finanzierungsumfang
Alle Investitionen, also Baumaßnahmen oder Anschaffung von Werkstattausrüstungen etc., die mittel- und langfristig zu finanzieren sind, können zu 100 % finanziert werden. Darüber hinaus stellt die KfW auch Gelder zur Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung. Hierzu zählen: Finanzierung von Warenlager, sonstiger Liquiditätsbedarf, auch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen. Auch der Bedarf an Betriebsmitteln wird zu 100 % finanziert, darf jedoch maximal 30 % der letzten Bilanzsumme betragen.
Die Finanzierungsvorhaben müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 50 Mio. € pro Vorhaben.
Kreditlaufzeiten
Die Kreditlaufzeiten zur Finanzierung von Investitionen betragen bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr 5 oder 8 Jahre. Bei Bauvorhaben beträgt die Laufzeit bis zu 15 Jahre, bei 3 Tilgungsfreijahren. Betriebsmittelkredite werden mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch können auch endfällige Darlehen mit 3 Jahren Laufzeit eingeräumt werden.
Die Mindestkreditlaufzeit beträgt 1 Jahr.
Der Effektivzinssatz liegt für alle Varianten zwischen 4,37 und 7,34 % je nach Preisklasse (A bis G)
Stand: Anfang Juni 2009
Sie finden die Konditionen aller KfW-Programme unter https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger
Aufgrund des von der KfW praktizierten "risikogerechten Zinssystems" werden die Konditionen folgendermaßen festgesetzt:
1. Die Hausbank prüft die Bonität, d.h. sie führt ein Rating durch und ordnet das Antragstellende Unternehmen in eine von 6 Bonitätsklassen ein, wobei 1 die beste und 6 die schlechteste Klasse darstellt.
2. Die Hausbank prüft die Sicherheiten und ordnet diese einer von 4 Sicherheitsklassen zu. Bei einer Werthaltigkeit von > 80 % in die Klasse 1 und bei einer Werthaltigkeit von < 30 % in die Klasse 4.
3. Durch die Kombination von Bonitätsklasse und Besicherungsklasse wird von der Hausbank die Preisklasse von A bis G gebildet, aktuell zwischen 4,37 und 7,34 %.:
Seihe auch "Zinsspiegel" in www.Autohaus-online.de/Zinsspiegel
Die Auszahlung beträgt 100 %.
Die KfW berechnet eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monaten, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge.
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen Vierteljahresraten. Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist auch eine vorzeitige Rückzahlung möglich.
Kreditsicherheiten
Die Kredite sind banküblich abzusichern. Also durch Grundschulden, Forderungsabtretung, Sicherungsübereignung, Bürgschaften etc. Die Absicherung ist mit der Hausbank zu vereinbaren. Auch ein Kredit, der teilweise von der Haftung freigestellt wird, ist genau so abzusichern, wie ein Kredit für den die Hausbank die volle Haftung trägt. Der Vorteil besteht zunächst nicht in der Art der Absicherung, sondern in der Tatsache, dass die KfW Risiko für die Hausbank übernimmt und diese deshalb leichter finanzieren kann.
Der nicht von der Haftung freigestellte Teil des Kredits darf nicht vorrangig oder zusätzlich abgesichert werden.
Haftungsfreistellung
Zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ist auf Antrag eine Haftungsfreistellung der durchleitenden Bank von 90 % möglich. Für die Finanzierung von Betriebsmitteln ist eine Haftungsfreistellung von 60 % möglich. Der maximale Zinssatz für Sie als Endkreditnehmer erhöht sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.
Antragsunterlagen, die die KfW benötigt
» Jahresabschluss/Wirtschaftsprüfungsbericht (muss auch Vorjahreszahlen enthalten)
» Kreditverbindlichkeitenspiegel
» Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sofern der Jahresabschluss bzw. die EÜ-Rechnung älter als 3 Monate ist
» Aktuelles Unternehmenskonzept/aktuelle Unternehmensplanung einschließlich der zentralen Planannahmen für die kommenden 3 Jahre (Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitaldienstfähigkeitsplanung)
» bei Kreditbeträgen über 10 Mio. € sind noch Unterlagen über Produkte, Markt-, und Wettbewerbssituation, Bewertung der Managementqualität etc. einzureichen.
Am besten stellen Sie diese Unterlagen für Ihren Mandanten zusammen, so dass diese bereits beim Gespräch mit der Hausbank übergeben werden können.
Die Hausbank hat zu bestätigen:
- dass am 1.7.2008 keine wirtschaftliche Überschuldung vorlag
- dass sie keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen von mehr als 30 Tagen hat
- dass beim Antragsteller kein Watchlist- oder Non-Performing -Loan-Status gegeben ist (Der Kreditnehmer darf auf keiner Überwachungsliste stehen oder seine Zins- und Tilgungszahlungen nicht einhalten.)
Fazit: Speziell in Zeiten geringer Kreditbereitschaft der Hausbanken sind die Förderkredite mit einer Haftungsfreistellung der Hausbank von besonderem Interesse. Prüfen Sie gerade in der jetzigen Krisensituation sinnvolle Investitionsvorhaben, die es Ihnen ermöglichen von einem kommenden Konjunkturaufschwung überproportional zu partizipieren.
» Bereiten Sie sich gründlich auf den Kreditantrag und das Gespräch mit der Hausbank vor. Dort ist nämlich der Antrag auf Fördermittel zu stellen.
» Ermitteln Sie den genauen Finanzbedarf.
» Halten Sie die letzten drei Bilanzen zur Verfügung.
» Legen Sie eine aktuelle BWA vor, sofern die Bilanz älter als 3 Monate ist.
» Informieren Sie die Bank über die aktuelle Entwicklung (Umsatz, Auftragsbestand, Verbindlichkeiten, Forderungen, Betriebsergebnis etc.).
» Erstellen Sie eine Rentabilitätsvorschaurechnung, für das laufende und das folgende Geschäftsjahr.
» Fertigen Sie einen Liquiditätsplan mit Monatswerten an, ebenfalls für das laufende und das folgende Geschäftsjahr.
» Stellen Sie der Bank ausführliches Informationsmaterial zur Verfügung und machen Sie nicht nur Mindestangaben.
» Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater zur Hausbank.
» Sprechen Sie den Bankberater auf die KfW-Förderprogramme an.
» Vereinbaren Sie, dass die Bank für Ihr Autohaus einen Antrag auf Fördermittel an die KfW einreicht.
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