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Kapitaldienstfähigkeit
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Kapitaldienstfähigkeit: Ein wichtiger Nachweis für Ihre Bonität
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Für die Bank ist die Kapitaldienstfähigkeit ihrer Kreditnehmer ein wesentlicher Beurteilungspunkt im Rahmen des Ratings. Bei der Beurteilung der „wirtschaftlichen Verhältnisse“, also der so genannten „Hard Facts“, ermitteln die Banken neben anderen Kennzahlen auch, ob ihr Kreditnehmer in der Lage ist, jetzt und in Zukunft Zinsen und Tilgung für seine Kredite zu erwirtschaften. Nur wenn Sie in der Lage sind, den Kapitaldienst zu erwirtschaften, kommt für Ihre Bank eine Kreditgewährung in Frage. Verlieren Sie auch nur vorübergehend die Fähigkeit, Zinsen und Tilgung in voller Höhe zu erwirtschaften, hat dies bereits Konsequenzen. Im Regelfall fordern die Banken dann die vollständige Absicherung aller Kredite und fordern beispielsweise Sicherheiten für Blankokreditanteile. Um Ihre Kapitaldienstfähigkeit zu belegen, können Sie die folgenden Posten zusammenstellen:
| Position |
Betrag |
| Betriebsergebnis (nach Steuern) |
134.000 € |
| + Abschreibungen |
86.000 € |
| + Zinsaufwand |
76.000 € |
| = Mittelzufluss |
296.000 € |
| - Entnahmen (Sonderausgaben, Privat) |
75.000 € |
| - Investitionen, aus Eigenmitteln finanziert |
30.000 € |
| = Kapitaldienstgrenze |
191.000 € |
| - Zinsaufwand |
76.000 € |
| - Kredittilgung |
50.000 € |
| = Liquiditätsüberschuss |
65.000 € |
Mit der Berechnung der Kapitaldienstgrenze von 191.000 € können Sie belegen, dass Sie den tatsächlich anfallenden Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) von 126.000 € aufbringen können und noch 65.000 € jährlich an Liquiditätsüberschuss erwirtschaften.
Sie sollten Wert darauf legen, dass Ihr Liquiditätsüberschuss zirka 20 % der Summe „Mittelzufluss“ beträgt, um sicherzustellen, dass Sie eine ausreichend hohe Liquiditätsreserve erwirtschaften.
Wenn Sie Ihre Bank davon überzeugen, dass der Ihnen gewährte Kredit für sie „sicher“ ist und sie nicht befürchten muss, einen Kreditausfall zu erleiden, wird sie auch weiterhin bereit sein, Ihnen die gewünschten Kredite zur Verfügung zu stellen. Es liegt auch mit an Ihnen als Kreditnehmer, die Bank davon zu überzeugen, dass ein Kredit an Ihr Unternehmen für sie kein Geschäft mit hoher Ausfallwahrscheinlichkeit darstellt.
Neben positiven Marktaussichten, einer qualifizierten Unternehmensführung, soliden Bilanzwerten und einer gesicherten Rentabilität kommt es entscheidend darauf an, dass der von Ihnen erwirtschaftete Überschuss groß genug ist, den Kapitaldienst zu leisten.
Schritt für Schritt: So beweisen Sie der Bank Ihre Kapitaldienstfähigkeit
Da Banken immer nur dann Kredit gewähren, wenn sie davon überzeugt sind, dass sie neben den Zinsen auch den Kreditbetrag wieder zurückbekommen, überprüfen sie die Kapitaldienstfähigkeit Ihrer Kreditnehmer. Für Sie als Kreditnehmer kommt es also entscheidend darauf an, gegenüber der Bank darzulegen, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, Zinsen und Tilgung für die Kredite zu erwirtschaften. Dabei ist wesentlich, dass Ihr Betrieb nicht nur aktuell, sondern auch künftig dazu in der Lage ist.
Was die Bank von Ihnen wissen möchte
• Kapitaldienst
• Kapitaldienstgrenze und
• Liquiditätsergebnis
sind die Punkte, die Ihre Bank interessieren. Anhand dieser Werte kann sie feststellen, ob Ihr Unternehmen seinen Kapitaldienst erwirtschaftet.
1. Schritt: Zusammenstellung des Kapitaldienstes
Stellen Sie alle Fremdmittel, die Zinsen und Tilgung kosten, zusammen. So stellen Sie fest, wie viel Zinsen und welche Tilgungen Sie erwirtschaften müssen.
Unter „Kapitaldienst“ ist also die Summe von Zinsen und Tilgung zu verstehen.
Erfassen Sie folgende Punkte:
• Name des Kreditgebers (Bank)
• Kontonummer
• Kreditart
• Kreditbetrag
• Zinssatz
• Zinsen in € pro Jahr
• Laufzeit oder Tilgungssatz
• Tilgung in € pro Jahr
• Kapitaldienst in € pro Jahr.
Wenn Sie insgesamt 1.079.000 € Kredite haben und feststellen, dass Sie hierfür 76.000 € Zinsen und 50.000 € Tilgung zu zahlen haben, beträgt Ihr Kapitaldienst 126.000 € pro Jahr.
| Bank |
Konto |
Art |
Betrag
in € |
Zinssatz
in % |
Zinsen
in € |
Laufzeit/
Tilgung in % |
Tilgung
in € |
Kapitaldienst
in € |
| Volksbank |
50010157 |
Darlehen |
200.000 |
7,25% |
14.500 |
10 Jahr |
20.000 |
34.500 |
|
50010158 |
Darlehen |
50.000 |
6,00% |
3.000 |
8 Jahre |
4.000 |
7.000 |
|
50010159 |
Darlehen |
125.000 |
7,00% |
8.750 |
12 Jahre |
10.400 |
19.150 |
|
50010160 |
KK |
200.000 |
7,50% |
15.000 |
ohne |
0 |
15.000 |
| Sparkasse |
108999760 |
Darlehen |
300.000 |
6,50% |
19.500 |
3% |
9.000 |
28.500 |
|
108999761 |
Darlehen |
150.000 |
7,50% |
11.250 |
22 Jahre |
6.600 |
17.850 |
|
108999762 |
KK |
54.000 |
7,40% |
4.000 |
ohne |
0 |
4.000 |
| Summen |
|
|
1.079.000 |
|
76.000 |
|
50.000 |
126.000 |
Beachten Sie, dass sich die Tilgungszahlungen verändern können, falls Sie keine gleich bleibenden Tilgungsraten vereinbart haben. Insbesondere bei Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren sollten Sie sich deren spätere Tilgungshöhe bewusst machen. Das Gleiche gilt für Annuitätendarlehen, deren Tilgungsanteil jährlich ansteigt. Hier haben Sie aller-dings den Vorteil einer konstanten Gesamtbelastung.
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2. Schritt: Berechnung der Kapitaldienstgrenze
Die Kapitaldienstgrenze ist der Betrag, den ein Kreditnehmer maximal für Zinsen und Tilgung erwirtschaftet. Nicht nur für Ihre Bank, sondern für Sie selbst ist wichtig, dass Sie die Kapitaldienstgrenze für Ihr Unternehmen kennen und Ihre Finanzierungen an deren Rahmen ausrichten.
Nehmen Sie keine Kredite auf, wenn Sie unsicher sind, ob Sie hierfür Zinsen und Tilgung erwirtschaften können. Sie gefährden dadurch die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens.
Zur Berechnung Ihrer Kapitaldienstgrenze haben Sie folgende Punkte zu berücksichtigen:
• Betriebsergebnis nach Steuern
• Abschreibungen
• Fremdkapitalzinsen
• langfristige Rückstellungen
• Einlagen und sonstige Einnahmen
• Entnahmen/Ausschüttungen
• Eigenmittelfinanzierte Ersatzbeschaffungen.
Beispiel: Berechnung der Kapitaldienstgrenze
| Position |
2000 |
2001 |
Plan |
| Betriebsergebnis nach Steuern |
132.000 € |
134.000 € |
135.000 € |
| + Abschreibungen |
72.000 € |
86.000 € |
90.000 € |
| + Fremdkapitalzinsen und ähnliche Aufwendungen |
74.000 € |
76.000 € |
82.000 € |
| + langfristige Rückstellungen |
0 € |
0 € |
0 € |
| + Einlagen und sonstige Einkommen |
0 € |
0 € |
0 € |
| = Mittelzufluss |
278.000 € |
296.000 € |
307.000 € |
| - Entnahmen/Ausschüttungen |
72.000 € |
75.000 € |
80.000 € |
| - Eigenmittelfinanzierte Ersatzanschaffungen |
25.000 € |
30.000 € |
25.000 € |
| = Kapitaldienstgrenze |
181.000 € |
191.000 € |
202.000 € |
Da Sie mit der Berechnung Ihrer Kapitaldienstgrenze den Betrag ermitteln wollen, den Ihr Unternehmen auch zukünftig für Zins- und Tilgungszahlungen zur Verfügung hat, sollten Sie alle außerordentlichen und einmaligen Werte unberücksichtigt lassen. Stellen Sie vielmehr Ihre Berechnung auf die für die Zukunft zu erwartenden Werte ab.
3. Schritt: Berechnung des Liquiditätsergebnisses
Wenn Sie von Ihrer errechneten Kapitaldienstgrenze die tatsächlich zu zahlenden Zinsen und Tilgungsbeträge abziehen, ermitteln Sie Ihr Liquiditätsergebnis.
Beispiel: Berechnung des Liquiditätsergebnisses
| Position |
2000 |
2001 |
Plan |
| Kapitaldienstgrenze |
181.000 € |
191.000 € |
202.000 € |
| - Fremdkapitalzinsen und ähnliche Aufwendungen |
72.000 € |
76.000 € |
80.000 € |
| - vereinbarte Kredittilgungen |
50.000 € |
50.000 € |
55.000 € |
| = Liquiditätsergebnis |
59.000 € |
65.000 € |
67.000 €0 € |
Das Liquiditätsergebnis zeigt, welchen Überschuss oder Fehlbetrag Ihr Unternehmen nach Abzug seiner Kapitaldienstleistungen erwirtschaftet. Sie erreichen einen guten Wert, wenn Sie einen Liquiditätsüberschuss von zirka 20 % der Summe des Mittelzuflusses erwirtschaften.
Beispiel: Liquiditätsüberschuss
Sie haben einen Mittelzufluss von 296.000 €, bestehend aus Gewinn nach Steuern plus Abschreibungen und Zinsen. Wenn Sie als Liquiditätsüberschuss 65.000 € ermitteln, ent-spricht das einem Wert von 22 %.
Disponieren Sie Ihren Liquiditätsüberschuss nicht zu knapp
Vereinbaren Sie Ihren Kapitaldienst stets nur so hoch, dass Sie Ihre Kapitaldienstgrenze nicht erreichen. Je höher Ihr Überschuss, umso günstiger ist Ihre Liquiditätslage. Halten Sie für unvorhersehbare Entwicklungen stets eine Liquiditätsreserve bereit. Damit Sie die Kapitaldienstfähigkeit Ihres Unternehmens dauerhaft absichern, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen
• Ihr Betriebsergebnis nach Steuern soll höher sein als Ihre Entnah-men/Ausschüttungen.
• Ihre Kredittilgungen sollen voll durch Abschreibungen gedeckt sein.
• Ihr Liquiditätsüberschuss soll rund 20 % Ihres Mittelzuflusses ausmachen.
Regeln zur Sicherung Ihrer Kapitaldienstfähigkeit
• Achten Sie darauf, dass Ihr Betriebsergebnis stets höher ist als Ihre Entnahmen/Ausschüttungen, denn nur dann können Sie Eigenkapital bilden. Sind Ihre Entnahmen/Ausschüttungen höher als Ihr Betriebsergebnis, verzehren Sie Eigenkapital.
• Vereinbaren Sie Ihre Kredittilgungen nicht höher als die Summe Ihre Abschreibungen. So haben Sie bei verdienten Abschreibungen die notwendige Liquidität zur Kredittilgung zur Verfügung.
• Legen Sie Wert darauf, dass Ihr Liquiditätsüberschuss rund 20 % der Summe des Mittelzuflusses beträgt. Nur wenn Sie einen Liquiditätsüberschuss in dieser Höhe haben, verfügen Sie über ausreichend hohe Liquiditätsreserven, um Unvorhergesehenes ausgleichen zu können.
Checkliste: So überzeugen Sie die Bank von Ihrer Kapitaldienstfähigkeit
• Ermitteln Sie Ihren Kapitaldienst, indem Sie alle Kredite mit Zins- und Tilgungszahlungen erfassen.
• Für die Berechnung Ihrer Kapitaldienstgrenze sollten Sie Ihr Betriebsergebnis nach Steuern heranziehen.
• Berechnen Sie das Betriebsergebnis nach Steuern, indem Sie die Steuern abziehen, die auf Ihr Betriebsergebnis anfallen. Sie vermeiden so Differenzen, die zwischen den Vorauszahlungen und der tatsächlichen Steuerlast entstehen können.
• Setzen Sie langfristige Rückstellungen nur dann als Mittelzufluss ein, wenn abfließende Beträge dauerhaft durch zufließende Beträge ersetzt werden.
• Wenn Sie als Einzelunternehmen firmieren, sollten Sie Ihre Entnahmen in Sonderausgaben und Privatentnahmen untergliedern.
• Machen Sie Ihrer Bank das Betriebsergebnis transparenter, indem Sie es vom Umsatz her entwickeln. Ihre Bank kann dann das Ergebnis besser nachvollziehen und hat deshalb mehr Vertrauen.
• Weisen Sie für Ihre GmbH bei den Personalkosten in einer Unterzeile Ihr Geschäfts-führergehalt aus. Ihre Bank gewinnt dadurch einen besseren Überblick über die Ertragskraft Ihres Unternehmens.
• Achten Sie immer darauf, dass Sie Ihre Kapitaldienstgrenze nicht in vollem Umfang durch Kapitaldienstleistungen ausschöpfen. Versuchen Sie einen Liquiditätsüberschuss von 20 % bezogen auf den gesamten Mittelzufluss zu erreichen.
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