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Ratinggespräche

Ratinggespräche - gut vorbereiten und gekonnt führen

Auf Grund der Vorschriften von Basel II und der „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft“ (MaK) sind die Banken gehalten, ein Risikoklassifizierungsverfahren (Ratingverfahren) einzurichten, das Adressenausfallrisiko zu messen und risikoadäquate Konditionen festzulegen.

Sprechen Sie deshalb unbedingt mit Ihrer Bank über das Ratingergebnis Ihres Unternehmens. Führen Sie ein Ratinggespräch. Lassen Sie sich die Einstufung sagen und - was noch wichtiger ist - die dazugehörige Ausfallwahrscheinlichkeit und die Konsequenzen, die die Bank daraus zieht.

Je nach Ratingeinstufung muss Ihre Bank einen unterschiedlich hohen Eigenkapitalanteil für Ihren Kredit unterlegen. Die Quoten schwanken zwischen 1,6 und 12 Prozent, sofern sich die Bank für den modifizierten Standardansatz entscheiden sollte. Entscheidet sie sich für einen internen Ratingansatz (IRB-Ansatz), weichen die Quoten von denen des Standardansatzes leicht ab.

Am Beispiel des BVR-II-Ratings (Rating der Volksbanken/Raiffeisenbanken, das einheitlich für die Gruppe der Genossenschaftsbanken vom Bundesverband Volksbanken/ Raiffeisen-banken [BVR] entwickelt wurde) zeigen wir die Vorgehensweise der Banken bei ihrem Rating. Andere Banken setzen ähnlich strukturierte Ratingsysteme ein. Grundsätzlich besteht ein Rating aus zwei Teilbereichen. 1. Aus dem Rating der Hard facts, den Bilanzrating und 2. aus dem Rating der Soft facts.

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