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Beratungsangebote - LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN IM AUTOHAUS
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Flüssig werden - flüssig bleiben
1.272 Kfz-Betriebe mussten 2009 Insolvenz anmelden. Die meisten, weil sie zahlungsunfähig wurden, das heißt, ihnen hat Liquidität gefehlt. Da die Banken bekanntermaßen sehr zurückhaltend sind, wenn es darum geht Kredite zur Verfügung zu stellen, sind Autohaus-Unternehmer in erster Linie darauf angewiesen eigene Maßnahmen zur Sicherung ihrer Liquidität zu ergreifen.
Wenn es bei der Liquidität klemmt, richtet sich der Blick zuerst auf die Finanzierung, also auf die Passivseite der Bilanz. Sehr oft lautet dann die Feststellung: Wir haben 1. zuwenig und 2. zu teure Kredite. Die „Probleme“ der Passivseite lassen sich jedoch in der Regel leichter auf der Aktivseite, als auf der Passivseite selbst lösen. Auf der Aktivseite sind sie im Regelfall entstanden und nicht auf der Passivseite. Auf der Passivseite wirken sie sich nur noch aus.
Jede Finanzierung, und sei sie noch so preiswert, ist teurer als ein Kredit den Sie nicht aufnehmen müssen. Also: setzen Sie den Hebel auf der Aktivseite an!
Welche Maßnahmen kommen in Frage? Wenn wir Immobilieninvestitionen einmal Außen vor lassen, werden zur Finanzierung von Fahrzeugbeständen und zur Finanzierung von Außenständen die meisten Mittel gebraucht. Danach kommen Mittel zur Finanzierung von Ersatzteilbeständen. Es geht also im Wesentlichen darum, Bestände und Forderungen so zu steuern, dass immer die Liquidität gewahrt bleibt. Dazu ist es notwendig, die richtigen Finanzmittel in punkto Umfang und Laufzeit zur Verfügung zu haben.
Cash-Management ist angesagt. Ein insgesamt komplexer Vorgang. Beschränken wir ihn im Rahmen dieses Beitrags auf das Management von Bestand, Forderungen und Krediten. In diesem Fall sprechen wir vom Working-Capital-Management-prozess.
Working-Capital-Managementprozesse
Im Wesentlichen geht es dabei in einem Autohaus um die Disposition der Fahrzeugbestände und um die Kundenforderungen.
Stellen Sie den Umsatz (in Stück oder EUR) von Neuwagen, Vorführwagen, Gebrauchtwagen und Ersatzteilen den jeweiligen tatsächlichen Beständen gegenüber und ermitteln Sie pro Bereich die durchschnittliche Lagerdauer. Anhand dieser Werte sollten Sie Zielwerte festlegen, die Sie erreichen wollen, dazu stellen Sie folgende Werte zusammen:
- Umsatz (zu VAK)
- Bestand (zu EK)
- Lagerdauer-Ist in Tagen
- Lagerdauer-Soll in Tagen
- Veränderungsauswirkungen
Beispiel:
Umsatz Gebrauchtwagen 10.000.000 € (oder Stück)
Bestand Gebrauchtwagen 5.000.000 € (oder Stück)
Durchschnittliche Lagerdauer/Standzeit: 180 Tage
Soll-Standzeit: 90 Tage
Notwendiger Bestandsabbau 2.500.000 € (oder Stück)
Jetzt kommt es darauf an, die gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen, das heißt, den notwendigen Abbau von Fahrzeugbestand zu realisieren. In vielen Fällen geht es gar nicht mal um die Erkenntnis, sondern „nur“ um deren Umsetzung.
Dass ein Abbau von Fahrzeugbestand nicht zwangsläufig zu einem Liquiditätsgewinn führen muss, ist leider Tatsache. Im Normalfall sind die Fahrzeuge finanziert und müssen beim Verkauf abgelöst werden. Jetzt schlägt die Stunde der Wahrheit. Ist der abzulösende Finanzierungsbetrag niedriger als der Verkaufserlös, entsteht ein Liquiditätsüberschuss. Ist der Verkaufserlös jedoch niedriger, entsteht ein Liquiditätsfehlbetrag.
Aufgrund der Preisentwicklung kann es durchaus vorkommen, dass die abzulösenden Finanzierungsbeträge höher sind als die Verkaufserlöse. Dann entsteht durch den Bestandsabbau die bereits angesprochene Liquiditätslücke. Vergewissern Sie sich, wie es in Ihrem Autohaus an dieser Stelle aussieht. Bewerten Sie Ihren Fahrzeugbestand nach Buchwerten, Finanzierungswerten und DAT-EK-Werten, dann wissen Sie Bescheid.
Wenn Sie mit Mindererlösen konfrontiert sind, sollten Sie mit der finanzierenden Bank Kontakt aufnehmen und besprechen, wie Sie dieses Problem gemeinsam lösen können. Die Bank hat das Risiko bereits in ihren Büchern und wird deshalb auch im eigenen Interesse eine Lösung suchen. Meist stellt sie ein so genanntes Mindererlöskonto zur Verfügung und vereinbart die Rückzahlung in Raten. Wichtig ist, dass Sie eine Lösung finden, andernfalls haben Sie eine laufend größer werdende Liquiditätsbelastung, die am Ende zum Kollaps führen kann.
Forderungsmanagement
Oftmals verbergen sich in der Bilanzposition „Kundenforderungen“ Liquiditätsreserven. Manchmal sogar größeren Ausmaßes. Manchmal stecken aber auch Risiken drin, wenn zweifelhafte Forderungen nicht rechtzeitig wertberichtigt wurden.
Beispiel: Ein Autohaus mit 25 Mio. € Jahresumsatz und 1.250.000 € Außenständen gewährt seinen Kunden ein durchschnittliches Zahlungsziel von 18 Tagen. Jeder Tag, den ein Kunde als Zahlungsziel in Anspruch nimmt bedeutet für diesen Betrieb rund 69.000 € Außenstände. Wenn es gelingt, das Zahlungsziel auf 12 Tage zu verkürzen, gewinnt der Betrieb 414.000 € Liquidität. Autohäuser mit einem gut organisierten und funktionierenden Forderungsmanagement haben ein Kundenziel von durchschnittlich 10 Tagen bezogen auf den Gesamtumsatz. Um dies zu erreichen, sind Selbstverständlichkeiten umzusetzen:
1. Die Rechnung muss taggleich vorliegen.
2. Wann immer möglich, ist sofortige Zahlung zu verlangen.
3. Ein funktionierendes Mahnsystem setzt kurzfristig (14 Tage nach Rechnungsfälligkeit) ein und mahnt konsequent in kurzfristigem Rhythmus (8 bis 10 Tage).
Achtung: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung bei Forderungseinzug
Seit dem 1. April 2010 gelten neue Datenschutzvorschriften in Form der "Scoring Novelle" und betreffen in vielen Fällen auch das Forderungsmanagement in Autohäusern. Betroffen sind alle Betriebe, die zur Eintreibung offener Forderungen gegen private Schuldner externe Dienstleister wie bspw. Inkassobüros beauftragen. In solchen Fällen darf die Übermittlung von Kundendaten nur bei Beachtung folgender Vorschriften erfolgen:
Betroffen sind alle Forderungen die noch nicht ausgeklagt und damit rechtssicher festgestellt sind.
» Der sämige Schuldner muss mindestens zweimal schriftlich vom Autohaus gemahnt worden sein, bevor die Datenübermittlung erlaubt ist.
» Die Datenübermittlung darf frühestens 4 Wochen nach der ersten Mahnung erfolgen.
» Der Schuldner muss vom Autohaus auf die bevorstehende Datenübermittlung hingewiesen werden. Das muss rechtzeitig geschehen, darf aber nicht vor der ersten Mahnung erfolgen.
» Wenn der Schuldner die Forderungen bestreitet, gleichgültig aus welchem Grund, darf eine Datenübermittlung nicht erfolgen.
Stellen Sie sicher, dass sich Ihr Autohaus beim Forderungsmanagement nach den jetzt geltenden Vorschriften richtet. Wer gegen die neuen Regelungen zur Datenübermittlung verstößt, sieht sich unter Umständen schnell neben Strafen auch mit Schadenersatzforderungen säumiger Kunden konfrontiert. Hoch lebe die Absicht der Politik, Vorschriften zu vereinfachen!
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